© Michael Berres

Krankensalbung

Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen. Er steh dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes.                                              Der Herr, der dir die Sünden verzeiht, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.

(Worte zur Spendung der Krankensalbung)

Krankheit und Altersschwäche sind Lebenssituationen, in denen die Kraft des Glaubens besonders wohltuend erfahren wird.

Das Sakrament der Krankensalbung, das bisweilen auch eine Linderung der körperlichen Beschwerden eintreten lässt, schenkt Trost und Zuversicht, inneren Frieden und die Kraft, das Kreuz der Krankheit zu tragen. In der Krankensalbung sagt Christus dem Kranken zu: „Auch diese Wegstrecke gehe ich mit dir.“

Die Krankensalbung kann bei längerer Krankheit oder wechselhaftem Verlauf einer Erkrankung wiederholt empfangen werden, ebenso bei einer seelischen Erkrankung oder auch vor Operationen.

Die Krankensalbung soll möglichst nicht erst im Angesicht des Todes gespendet werden. Sie ist nicht „die letzte Ölung“, sondern ein Sakrament der Heilung und des Heils. Es ist eine wertvolle Aufgabe der Angehörigen, den kranken oder alten Menschen zum  Empfang der Krankensalbung zu ermutigen. Hat man Sorge, auf die Krankensalbung anzusprechen, sprechen Sie das Pastoralteam an.

Die Mitfeier der Krankensalbung zuhause ist nicht nur für den alten oder kranken Menschen ein Trost, sondern auch für die Angehörigen. So ist es schön und sinnvoll, wenn die Familie, auch die Kinder und Jugendliche, anwesend sind.  Im Zimmer wird – wenn möglich – ein kleiner Tisch oder der Nachttisch hergerichtet mit einer weißen Tischdecke, darauf ein Kreuz mit Kerzen, evtl. Blumen und Weihwasser.

 

In vielen unserer Gemeinden wird die Krankensalbung einmal jährlich innerhalb einer Messfeier im Rahmen eines Seniorennachmittags gespendet, woran sich ein gemeinschaftliches Kaffeetrinken anschließt. Unsere Caritaskonferenzen zeigen sich hierfür dankenswerterweise verantwortlich. Die Termine hierzu werden in den  Pfarrnachrichten bekanntgegeben.

So eine gemeinschaftliche Feier mit ihrem kirchlichen und geselligen Teil hebt den Feiercharakter dieses  Sakraments als ein Sakrament des Lebens hervor. Die Krankensalbung ist aber kein „Sakrament der Senioren“, das man ohne konkreten Anlass regelmäßig empfängt. Im Rahmen dieser Feiern ist  deshalb auch die Segnung der Mitfeiernden möglich, die das Sakrament der Krankensalbung nicht empfangen.

Über das Notfallhandy (0151 / 11 77 55 06) ist ein Priester für dringende Fälle von Krankensalbung oder Versehgang erreichbar. Ihnen ist die Krankensalbung anvertraut, weil die Krankensalbung auch sündenvergebend wirkt.

Zum Paradies mögen Engel dich geleiten, die heiligen Märtyrer dich begrüßen und dich führen in die heilige Stadt Jerusalem. Die Chöre der Engel mögen dich empfangen, und durch Christus, der für dich gestorben, soll ewiges Leben dich erfreuen.

( Aus der Beerdigungsliturgie )

Nach dem Todesfall können die Priester und Diakone den Verstorbenen zuhause, im  Krankenhaus oder Altenheim im Kreise der Familie aussegnen.

Die Formalitäten der Beerdigung klären die Angehörigen in der Regel mit dem Bestatter, der sich dann mit dem Pfarramt in Verbindung setzt.

Das Totenläuten zeigt in ortsüblicher Weise den Tod eines Gemeindemitglieds an. Beim Läuten der Glocke sind die Gläubigen eingeladen, für den Verstorbenen zu beten. Klassisch werden das „Vater Unser“,  „Gegrüßet seist du, Maria“ und „Ehre sei dem Vater“ gebetet, denen sich das Gebet für die Verstorbenen anschließt: „Herr, schenke ihr / ihm die ewige Ruhe….“

Damit die Beerdigung auch von Berufstätigen und den Fahnenabordnungen der Vereine besucht werden können, werden die Seelenämter oder Trauerfeiern montags bis freitags um 15.00 Uhr gefeiert, samstags um 10.00 Uhr. Anschließend gibt die  Gemeinde dem Verstorbenen das letzte Geleit.

Sprechen nicht schwerwiegende, besondere Umstände oder der ausdrückliche letzte Wille des Verstorbenen dagegen, sollten wir sollten daran festhalten, dass die Beerdigungen öffentliche Gottesdienste sind. So haben alle, die sich dem Verstorbenen verbunden fühlten, Gelegenheit haben, sich von ihm zu verabschieden und ihn mit ihrem Gebet in die Ewigkeit zu begleiten. Die anwesende Trauergemeinde schenkt den Angehörigen zusätzlich Trost und Halt in schwerer Stunde.

In einer Zeit, in der Sterben und Tod immer mehr verdrängt werden, ist ein öffentlicher Trauerzug eine notwendige Erinnerung an die Endlichkeit dieses Lebens und zugleich sind sie auch Bekenntnis unseres Auferstehungsglaubens: Wir folgen dem Kreuz und damit dem gekreuzigten und auferstanden Christus.

Unsere Friedhöfe bieten eine Vielzahl von Bestattungsformen (Urnengrab und Erdbestattung; pflegeleichte Gräber, Gräber mit und ohne Gestaltungsmöglichkeit). Die Friedhofssatzungen: Link einfügen. Ein Waldfriedhof ist auf dem Friedhof in Schönau eingerichtet.

Das 30tägige Seelenamt oder das Sechswochenamt beschließen die erste Trauerphase, mit dem Jahresseelenamt endet das Trauerjahr. An diesen Tag kommen die Familie und alle, die sich dem Verstorbenen und der Familie weiterhin verbunden fühlen, nochmals zur Messfeier zusammen. Über diesen Stunden steht das des Hl. Hieronymus, das er anlässlich des Todes seiner Mutter sagte:

„Wir wollen nicht trauern, dass wir  sie  verloren, sondern dankbar sein, dass wir sie gehabt haben, ja, auch jetzt noch besitzen; denn wer heimkehrt zum Herrn, bleibt in der Gemeinschaft der Gottesfamilie und ist nur vorausgegangen. Was uns Verlust bedeutet ist ihr der Gewinn der himmlischen Wohnungen“

Die am ersten Montag im Monat um 15.00 Uhr stattfindenden „Lichtblicke-Andachten“ mit anschließendem Beisammensein können auf dem Weg durch die Trauer helfen.

Ansprechpartnerin: Regina Bongers: Telefon: 02762/929420

Kontakt
027624000200
pfarrbuero@pv-wendener-land.de
Notfall- / Todesfalltelefon: 015111775506
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