Zum Paradies mögen Engel dich geleiten, die heiligen Märtyrer dich begrüßen und dich führen in die heilige Stadt Jerusalem. Die Chöre der Engel mögen dich empfangen, und durch Christus, der für dich gestorben, soll ewiges Leben dich erfreuen.
( Aus der Beerdigungsliturgie )
Nach dem Todesfall können die Priester und Diakone den Verstorbenen zuhause, im Krankenhaus oder Altenheim im Kreise der Familie aussegnen.
Die Formalitäten der Beerdigung klären die Angehörigen in der Regel mit dem Bestatter, der sich dann mit dem Pfarramt in Verbindung setzt.
Das Totenläuten zeigt in ortsüblicher Weise den Tod eines Gemeindemitglieds an. Beim Läuten der Glocke sind die Gläubigen eingeladen, für den Verstorbenen zu beten. Klassisch werden das „Vater Unser“, „Gegrüßet seist du, Maria“ und „Ehre sei dem Vater“ gebetet, denen sich das Gebet für die Verstorbenen anschließt: „Herr, schenke ihr / ihm die ewige Ruhe….“
Damit die Beerdigung auch von Berufstätigen und den Fahnenabordnungen der Vereine besucht werden können, werden die Seelenämter oder Trauerfeiern montags bis freitags um 15.00 Uhr gefeiert, samstags um 10.00 Uhr. Anschließend gibt die Gemeinde dem Verstorbenen das letzte Geleit.
Sprechen nicht schwerwiegende, besondere Umstände oder der ausdrückliche letzte Wille des Verstorbenen dagegen, sollten wir sollten daran festhalten, dass die Beerdigungen öffentliche Gottesdienste sind. So haben alle, die sich dem Verstorbenen verbunden fühlten, Gelegenheit haben, sich von ihm zu verabschieden und ihn mit ihrem Gebet in die Ewigkeit zu begleiten. Die anwesende Trauergemeinde schenkt den Angehörigen zusätzlich Trost und Halt in schwerer Stunde.
In einer Zeit, in der Sterben und Tod immer mehr verdrängt werden, ist ein öffentlicher Trauerzug eine notwendige Erinnerung an die Endlichkeit dieses Lebens und zugleich sind sie auch Bekenntnis unseres Auferstehungsglaubens: Wir folgen dem Kreuz und damit dem gekreuzigten und auferstanden Christus.
Unsere Friedhöfe bieten eine Vielzahl von Bestattungsformen (Urnengrab und Erdbestattung; pflegeleichte Gräber, Gräber mit und ohne Gestaltungsmöglichkeit). Die Friedhofssatzungen: Link einfügen. Ein Waldfriedhof ist auf dem Friedhof in Schönau eingerichtet.
Das 30tägige Seelenamt oder das Sechswochenamt beschließen die erste Trauerphase, mit dem Jahresseelenamt endet das Trauerjahr. An diesen Tag kommen die Familie und alle, die sich dem Verstorbenen und der Familie weiterhin verbunden fühlen, nochmals zur Messfeier zusammen. Über diesen Stunden steht das des Hl. Hieronymus, das er anlässlich des Todes seiner Mutter sagte:
„Wir wollen nicht trauern, dass wir sie verloren, sondern dankbar sein, dass wir sie gehabt haben, ja, auch jetzt noch besitzen; denn wer heimkehrt zum Herrn, bleibt in der Gemeinschaft der Gottesfamilie und ist nur vorausgegangen. Was uns Verlust bedeutet ist ihr der Gewinn der himmlischen Wohnungen“
Die am ersten Montag im Monat um 15.00 Uhr stattfindenden „Lichtblicke-Andachten“ mit anschließendem Beisammensein können auf dem Weg durch die Trauer helfen.
Ansprechpartnerin: Regina Bongers: Telefon: 02762/929420