Einladung zur Kirchenvorstandswahl
Hiermit wird gemäß § 11 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Paderborn (KV-WO), Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 132), in der Fassung vom 14. März 2025 (KA 2024, Nr. 46), § 15 Abs. 1 lit. k) Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen 2025 in der Erzdiözese Paderborn (KV-WahlDVO), Verwaltungsverordnung vom 19. März 2025 (KA 2025, Nr. 48) zur Wahl der Kirchenvorstände für die Wahlperiode 2025–2029 für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.
Für die Kirchenvorstandswahl wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 12 Abs. 2 S. 1 lit. b) KV-WO festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Ein Wahlverfahren nach § 12 Abs. 1 lit. a) KV-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.
Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätestens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin (08./09.11.2025).
Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr.
Auf Antrag ist die Briefwahl möglich (§ 8 Abs. 1 S. 1 KV-WahlDVO). Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch einen Briefwahlantrag. Der Antrag muss gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 KV-WahlDVO bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständige Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Der Wahlvorstand erteilt die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Briefwahlschein, Briefwahlumschlag).
Briefwahlumschläge müssen bis
09.11.2025 23:55 Uhr
beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Es sind bei dieser Wahl 5 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel insbesondere, wenn sie mehr als die jeweils zulässigen Stimmabgabevermerke enthalten (§§ 9 Abs. 2 S. 2 lit. b), 10 Abs. 4 S. 2 lit. c) KV-WahlDVO).“
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Einladung zur Wahl des RdPf – Rat der Pfarreien
Hiermit wird gemäß § 13 Wahlordnung für die Wahl der pastoralen Gremien im Erzbistum Paderborn, § 15 Abs. 1 n. 10 Verwaltungsverordnung über die Durchführung der Wahlen der pastoralen Gremien in den pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn 2025 zur Wahl der Mitglieder des RdPf – Rat der Pfarreien Pastoraler Raum Pastoralverbund Wendener Land für die Wahlperiode 2025–2029 für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.
Für die Wahl zum RdPf – Rat der Pfarreien wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 1 lit. b) PG-WO festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Ein Wahlverfahren nach § 14 Abs. 1 lit. a) PG-WO (Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel) findet nicht statt.
Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätestens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin (08./09.11.2025).
Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr.
Auf Antrag ist die Briefwahl möglich (§ 8 Abs. 1 S. 1 PG-WahlDVO). Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch einen Briefwahlantrag. Der Antrag muss gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 PG-WahlDVO bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständige Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Der Wahlvorstand erteilt die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Briefwahlschein, Briefwahlumschlag).
Briefwahlumschläge müssen bis
09.11.2025 23:55 Uhr
beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Es sind bei dieser Wahl 12 Mitglieder des RdPf – Rat der Pfarreien zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel insbesondere, wenn sie mehr als die jeweils zulässigen Stimmabgabevermerke enthalten (§§ 9 Abs. 2 S. 2 lit. b), 10 Abs. 4 S. 2 lit. c) PG-WahlDVO).“