Notfall / Todesfall
Bei dringenden seelsorglichen Notfällen z. B. bei Todesfällen oder zur Krankensalbung wählen Sie bitte 0151 11775506
Was müssen Sie tun?
Vor dem Sterben:
Wenn jemand schwer erkrankt ist, sollte man möglichst bald einen Priester holen, der dem Sterbenden die Sterbesakramente (Beichte und Eucharistie) spendet. Die Krankensalbung kann ebenfalls in Todesgefahr gespendet werden. Selbst wenn der Sterbende bewusstlos ist, können ihm bestimmte Sakramente noch bedingungsweise gespendet werden.
Ist ein Mensch verstorben, kann kein Sakrament mehr gespendet werden. Der Priester betet in diesem Fall mit den Angehörigen für den Verstorbenen und steht den Hinterbliebenen bei.
Ist der Todesfall eingetreten, sollte zunächst mit dem Pfarrer oder dem Vikar der Termin der Beerdigung abgesprochen werden (Notrufnummer 0151-11 77 55 06). In Absprache mit dem jeweiligen Bestatter erfolgt dann die endgültige Terminfestlegung. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Pfarrers oder seines Stellvertreters, des Vikars, kann keine Festlegung des Termins erfolgen. Diese Bestimmung ergibt sich aus der Zuständigkeit von vier Priestern für 11 Kirchen und den dazugehörigen Katholischen Friedhöfen.
Bei einem Kirchenaustritt kann keine kirchliche Beerdigung stattfinden, da der Wille des Verstorbenen zu achten ist. Fremde Priester oder Grabredner müssen immer die Erlaubnis des Pfarrers einholen, wenn sie auf einem unserer Friedhöfe oder in einer unserer Kirchen und Kapellen (Hünsborn, Ottfingen, Heid, Brün, Römershagen) tätig werden wollen. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall vertrauensvoll an den Pfarrer, der mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung sucht.
Ihr Pfarrer Michael Kleineidam
Als Bestattungsmöglichkeiten bieten viele unserer Friedhöfe
- Reihengrab (mit Gestaltungsmöglichkeit)
- Wahlgrab (mit Gestaltungsmöglichkeit)
- Urnengrab (mit Gestaltungsmöglichkeit)
- Urnenrasengrab mit Gedenkplatte (ohne Gestaltungsmöglichkeit)
- Rasengrab mit Gedenkplatte (ohne Gestaltungsmöglchkeit)
- Pflegeleichte Grabstätten auf dem Friedhof in Wenden
- Waldgrabstätte auf dem Friedhof in Schönau
Die Verfügbarkeit der verschiedenen Varianten hängt von der jeweiligen Friedhofsordnung ab.
Rasengräbe (Sarg oder Urne) ohne Gestaltungsmöglichkeit bedeutet, daß es zwar eine einheitliche Grabplatte (mit Namen, Geburts- und Sterbejahr gibt), aber aufgrund der Pflege durch die Friedhofsgärtner keine Möglichkeit besteht, Blumen zu pflanzen oder Kerzen direkt aufzustellen.