
Weil die Paten Glaubenszeugen sind, muss wenigstens ein Pate katholisch sein. Der katholische Pate muss mindestens 16 Jahre alt und gefirmt sein. Vater oder Mutter können nicht Paten werden, da die Paten die Eltern unterstützen sollen. Großeltern können das Patenamt übernehmen. Ein evangelischer Christ kann zusätzlich zum katholischen Paten „Taufzeuge“ werden, d.h. auch er bezeugt den christlichen Glauben. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann konsequenterweise weder Pate noch Taufzeuge sein.
Eine Taufe sollte baldmöglichst nach der Geburt im Pfarrbüro angemeldet werden.
Patenbescheinigung, wenn er nicht aus einer Gemeinde unseres Pastoralverbundes stammt.
Der Taufgeistliche (Priester oder Diakon) nimmt dann Kontakt zu den Tauffamilien auf und führt das Taufgespräch. Bei dem auch Fragen der Gestaltung der Feier geklärt werden.
Die Tauffeiern finden sonntags um 14.30 Uhr statt. Taufsonntage in unserem Pastoralen Raum sind in folgenden Kirchen:
- Sonntag im Monat: Hünsborn
- Sonntag im Monat: Wenden mit den Filialen Altenhof, Elben, Schönau*
- Sonntag im Monat: Ottfingen oder Römershagen mit den Filialen Brün und Heid*
- Sonntag im Monat: Gerlingen oder Hillmicke*
*Die Tauffamilie, die zuerst den Täufling anmeldet, entscheidet über den Taufort.
Die digitale Anmeldung ist bald verfügbar. Schauen Sie gerne wieder vorbei. Bis dahin sind Anmeldungen über das Pfarrbüro oder das Kontaktformular möglich.