Das Pastorale Team sowie die Kirchenvorstände haben einheitlich beschlossen, die sogenannte 3G-Regelung für die Sondergottesdienste der Tauffeiern, Trauungen (einschl. Jubelhochzeiten) und Trauerfeiern (einschl. Totengebet und Seelenamt) im Innenraum zu ermöglichen.
Im Detail bedeutet die 3G-Regel Folgendes:
Teilnehmen dürfen nur Personen, die nach der aktuellen CoronaSchVO als vollständig geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test max. 48 Stunden oder Bürgertest max. 6 Stunden) gelten.
Der negative Test muss ein PCR-Test max. 48 Stunden alt oder ein Bürgertest max. 6 Stunden alt sein. Ein normaler Bürgertest (älter als 6 Stunden) bzw. Selbsttest reicht nicht aus.
Die Kirchengemeinden stellen zu den jeweiligen Sondergottesdiensten einen Ordnungsdienst, welcher am Einlass die Einhaltung der 3G´s kontrolliert.
Wird keins der 3G´s erfüllt, so ist die Teilnahme am Sondergottesdienst nicht möglich.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Durchführung eines Coronatests den getesteten Personen gleichgestellt.
Alle o.g. Sondergottesdienste werden wie beschrieben gefeiert, es sei denn, es wird im Vorfeld mit dem Zelebranten anders vereinbart. Soll die 3 G – Regelung angewendet werden, wird dies bei Taufen und Hochzeiten / Jubelhochzeiten im Pfarrbrief vermerkt, bei Totengebet und Seelenamt ist der Pfarrbrief meist schon gedruckt. In allen Fällen ist es die Aufgabe der Betroffenen / Angehörigen, dieses entsprechend den zu erwartenden Teilnehmern kundzutun.
Diese Regelung gilt ab sofort.
Für alle anderen „normalen“ Gottesdienste gilt wie bisher: Alle haben ungeprüft Einlass, dafür besteht Masken- und Abstandspflicht.
Wir hoffen mit der Anwendung dieser Regelung, die seit kurzem vom Erzbistum eröffnet worden ist, manchen entgegengekommen zu sein.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unseren Verwaltungsgleiter Florian Freundt (0151/72220508) wenden.
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0151 / 11 77 55 06
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